Pflichfahrgebiet nach Taxiordnung Erlangen-Höchstadt

Gemäß der Taxitarifordnung Erlangen-Höchstadt gilt für Taxiunternehmen, die ihren Betriebssitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt haben das Beförderungsentgelt, welches vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt festgelegt wird. Gemäß §4 dieser Verordnung (siehe unten) darf bei Beförderungen über den Pflichtfahrbereich hinaus das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke vor Antritt der Fahrt mit dem Fahrgast frei vereinbart werden. Zu unserem Pflichtfahrgebiet zählen dabei der Landkreis Erlangen-Höchstadt sowie die Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg.

Taxitarifordnung 2015 Herzogenaurach

Das Landratsamt Erlangen - Höchstadt erlässt aufgrund von §51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i.d.F.d.Bek. vom 08.08.1990 (BGBl. I S.1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1738) und aufgrund von §31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22.12.1998 (GVBl S. 1025), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.09.2013 (GVBl S. 624) folgende Verordnung:

 

§ 1 Geltungsbereich und Pflichtfahrbereich

  1. Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxen gelten für Taxiunternehmen, die ihren Betriebssitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt haben.
  2. Der Pflichtfahrbereich umfasst das Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt und der Städte Erlangen, Nürnberg und Fürth.

 

§ 4 Abweichende Fahrpreise

  1. Von den in dieser Verordnung festgesetzten Tarifen abweichende Beförderungsentgelte (insbesondere zur Kranken- oder Schülerbeförderung) sind innerhalb des Pflichtfahrbereichs (§ 1 Abs. 2) nur mit Genehmigung der Behörde zulässig.
  2. Bei Beförderungen über den Pflichtfahrbereich hinaus ist das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke vor Antritt der Fahrt mit dem Fahrgast frei zu vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.
  3. Für Nebenleistungen kann ein zusätzliches Entgelt vereinbart werden.