Gemäß der Taxitarifordnung Erlangen-Höchstadt gilt für Taxiunternehmen, die ihren Betriebssitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt haben das Beförderungsentgelt, welches vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt festgelegt wird. Gemäß §4 dieser Verordnung (siehe unten) darf bei Beförderungen über den Pflichtfahrbereich hinaus das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke vor Antritt der Fahrt mit dem Fahrgast frei vereinbart werden. Zu unserem Pflichtfahrgebiet zählen dabei der Landkreis Erlangen-Höchstadt sowie die Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg.
Das Landratsamt Erlangen - Höchstadt erlässt aufgrund von §51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i.d.F.d.Bek. vom 08.08.1990 (BGBl. I S.1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1738) und aufgrund von §31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22.12.1998 (GVBl S. 1025), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.09.2013 (GVBl S. 624) folgende Verordnung: